Wichtig zu wissen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist, behandelt die aktuellen Regelungen zum Energieausweis. Sowohl das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) als auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verlieren damit ihre Gültigkeit. Alle geltenden Anforderungen an den Energieausweis sind als Zusammenführung der alten Verordnungen im GEG geregelt. Dort befinden sich Regelungen zur notwendigen energetischen Qualität einer Immobilie und zum Einsatz von erneuerbaren Energien.
Folgendes ist nun ebenfalls zu beachten:
Sie haben noch Fragen zum Energieausweis? Kontaktieren Sie gerne einen unserer kompetenten Immobilienmakler in Saarbrücken, Sulzbach, St. Ingbert und Eppelborn von CENTURY 21 Homes & Castles für ein umfassendes Beratungsgespräch. Wir informieren und unterstützen Sie gerne.